Als Unternehmensberater übernehme ich in Zusammenhang mit der wirtschaftlichen oder strategischen Beratung oftmals auch die Abwicklung von Verwaltungsverfahren.

Dabei erlebe ich häufig Anfragen nach dem Muster:
„Können Sie kurz drüberschauen, ich reiche es dann selbst ein?“

Warum ich Behördenverfahren nur als Ganzes übernehme

Was gut gemeint ist, führt im Verwaltungsverfahren jedoch oft zu Problemen.

Denn:
Verwaltungsverfahren sind nicht additiv.
Ein paar Hinweise hier, eine Einreichung dort und eine spätere „Korrektur“ ergeben kein sauberes Verfahren, sondern eine fragmentierte Aktenlage.

Sobald Unterlagen unsortiert, widersprüchlich oder ohne klare Linie eingebracht werden, verfestigt sich eine behördliche Rechtsauffassung - und zwar häufig zum Nachteil des Mandanten.
Ein späteres „Nachschärfen“ ist dann oft nur mehr eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund übernehme ich Behördenverfahren nur mit klarer Verfahrensführung:

  • eine rechtliche Linie

  • eine geordnete Aktenstruktur

  • eine abgestimmte Kommunikation mit Behörden und Fachstellen

Punktuelle Beratung bei parallelen Einreichungen oder laufendem „Weiterprobieren“ biete ich nicht an, da ich dafür weder fachlich noch haftungsmäßig Verantwortung übernehmen kann.

Das ist kein Selbstzweck, sondern dient einem Ziel:
möglichst rasch und ohne unnötige Umwege zu einer tragfähigen Entscheidung zu kommen.